Sterbefall

WAS IST ZU TUN IM STERBEFALL

 

  1. Bei Sterbefällen ist unverzüglich der zuständige Hausarzt bzw. Sprengelarzt zu verständigen. Er führt die Totenbeschau durch und stellt die Todesanzeige aus, die dem Standesamt am nächsten Werktag vorzulegen ist.
  2. Verständigung der Familienmitglieder, der Verwandtschaft, des Freundeskreises, des Arbeitgebers, der Arbeitskollegen und Vereine
  3. Meldung beim jeweiligen Gemeindeamt, diese übernimmt die Verständigung der zuständigen Personen zum Herrichten der Totenkapelle und die Grabeinteilung
  4. Verständigung des Pfarramtes
    • Mit dem jeweiligen Pfarrer Begräbnistermin und Begräbnisgestaltung besprechen
    • Verständigung des Mesners der die Sterbeglocke läutet und Begräbnistermin bekannt gibt
    • Verständigung des Vorbeters, Seelenrosenkränze am Abend bzw. vor dem Begräbnis vereinbaren
  5. Kontaktaufnahme mit Bestattungsunternehmen, zwecks Einsargung und Überführung in die Aufbahrungshalle
    • Sarg und Holzkreuz aussuchen
  6. Weitere organisatorische Punkte:
    • Sarggesteck und Kränze bestellen
    • Kreuz-, Sarg- und Kranzträger organisieren
    • Ort der Zehrung festlegen und reservieren
    • Begräbnisablauf mit dem Pfarrer besprechen, eventuell Grabrede vorbereiten
    • Musikalische Umrahmung der Begräbnisfeier
  7. Parte und Sterbebildchen aussuchen beim Bestattungsunternehmen oder Druckerei
    • Foto oder eventuell Text vorbereiten (Vorschläge liegen auf)
    • Verteilung oder Anschlag wie ortsüblich
  8. Für die Meldung beim Standesamt und die Ausstellung der Sterbeurkunde sind folgende Dokumente erforderlich bzw. dem Bestattungsunternehmen vorzulegen
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
    • Anzeige des Todes durch Sprengelarzt oder Krankenhaus
  9. Finanzielles
    • Es wird empfohlen, sich im Gespräch mit dem Bestattungsunternehmen über Kosten informieren zu lassen
    • Originalbelege aller notwendigen Ausgaben ausstellen lassen und für eine evtl. Geltendmachung beim Finanzamt, Versicherungen oder Pensionsversicherungsanstalt aufbewahren.
  10. In den Tagen nach der Beerdigung
    • Grabeinfassung lt. Friedhofsordnung aussuchen
    • Danksagung oder Nachruf in den Medien
    • Erstellung der Todesfallaufnahme beim Notar für das zuständige Bezirksgericht mit Angaben über den Nachlass sowie Namen und Anschriften der nächsten Verwandten. Zusammenstellung der Sterbekosten (Belege aufheben)
    • In Pensionsangelegenheiten: Verständigung der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt durch Vorlage einer gebührenfreien Sterbeurkunde mit Angabe der Pensionsnummer! Eventuell Geltendmachung von Pensionsansprüchen (Witwen- od. Weisenpension)