WAS IST ZU TUN IM STERBEFALL
- Bei Sterbefällen ist unverzüglich der zuständige Hausarzt bzw. Sprengelarzt zu verständigen. Er führt die Totenbeschau durch und stellt die Todesanzeige aus, die dem Standesamt am nächsten Werktag vorzulegen ist.
- Verständigung der Familienmitglieder, der Verwandtschaft, des Freundeskreises, des Arbeitgebers, der Arbeitskollegen und Vereine
- Meldung beim jeweiligen Gemeindeamt, diese übernimmt die Verständigung der zuständigen Personen zum Herrichten der Totenkapelle und die Grabeinteilung
- Verständigung des Pfarramtes
• Mit dem jeweiligen Pfarrer Begräbnistermin und Begräbnisgestaltung besprechen
• Verständigung des Mesners der die Sterbeglocke läutet und Begräbnistermin bekannt gibt
• Verständigung des Vorbeters, Seelenrosenkränze am Abend bzw. vor dem Begräbnis vereinbaren
- Kontaktaufnahme mit Bestattungsunternehmen, zwecks Einsargung und Überführung in die Aufbahrungshalle
• Sarg und Holzkreuz aussuchen
- Weitere organisatorische Punkte:
• Sarggesteck und Kränze bestellen
• Kreuz-, Sarg- und Kranzträger organisieren
• Ort der Zehrung festlegen und reservieren
• Begräbnisablauf mit dem Pfarrer besprechen, eventuell Grabrede vorbereiten
• Musikalische Umrahmung der Begräbnisfeier
- Parte und Sterbebildchen aussuchen beim Bestattungsunternehmen oder Druckerei
• Foto oder eventuell Text vorbereiten (Vorschläge liegen auf)
• Verteilung oder Anschlag wie ortsüblich
- Für die Meldung beim Standesamt und die Ausstellung der Sterbeurkunde sind folgende Dokumente erforderlich bzw. dem Bestattungsunternehmen vorzulegen
• Geburtsurkunde
• Heiratsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Meldebestätigung
• Anzeige des Todes durch Sprengelarzt oder Krankenhaus
- Finanzielles
• Es wird empfohlen, sich im Gespräch mit dem Bestattungsunternehmen über Kosten informieren zu lassen
• Originalbelege aller notwendigen Ausgaben ausstellen lassen und für eine evtl. Geltendmachung beim Finanzamt, Versicherungen oder Pensionsversicherungsanstalt aufbewahren.
- In den Tagen nach der Beerdigung
• Grabeinfassung lt. Friedhofsordnung aussuchen
• Danksagung oder Nachruf in den Medien
• Erstellung der Todesfallaufnahme beim Notar für das zuständige Bezirksgericht mit Angaben über den Nachlass sowie Namen und Anschriften der nächsten Verwandten. Zusammenstellung der Sterbekosten (Belege aufheben)
• In Pensionsangelegenheiten: Verständigung der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt durch Vorlage einer gebührenfreien Sterbeurkunde mit Angabe der Pensionsnummer! Eventuell Geltendmachung von Pensionsansprüchen (Witwen- od. Weisenpension)