Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden
Voraussetzungen für das Pflegegeld
Pflegegeld kann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Die Höhe des Pflegegeldes wird – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit – in sieben Stufen festgelegt.
Pflegebedarf in Stunden pro Monat | Pflegestufe | Betrag in Euro monatlich (netto) |
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Mehr als 65 Stunden | 1 | 175,00 Euro |
Mehr als 95 Stunden | 2 | 322,70 Euro |
Mehr als 120 Stunden | 3 | 502,80 Euro |
Mehr als 160 Stunden | 4 | 754,00 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
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5 | 1.024,20 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
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6 | 1.430,20 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
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7 | 1.879,50 Euro |
Antragstellung
Es bedarf grundsätzlich eines formlosen Antrages, bzw. empfehlen wir die vorgedruckten Antragsformulare, der beim zuständigen Leistungsträger einzubringen ist. Diese Formulare erhalten sie in ihrem zuständigen Gemeindeamt oder über den Sozialsprengel.
Weitere Infos finden sie unter: www.help.gv.at