Seit 2010 gibt es vom Land Richtlinien für eine einheitliche Tarifregelung der Sozial- und Gesundheitssprengel. Die Selbstbehalte werden für jeden Klienten individuell errechnet, abhängig von Einkommen und Ausgaben.
Anspruchsberechtigter Personenkreis:
Die Höhe des Klientenselbstbehaltes ist abhängig von der Art der Leistung, von der Pflegestufe sowie von den Einkommens- und Lebensverhältnissen des Klienten und dessen Ehe- bzw. Lebenspartners. Das Vermögen des Klienten wird dabei nicht berücksichtigt.
Die Bemessungsgrundlage errechnet sich aus der Summe der Einnahmen abzüglich der Summe der Ausgaben. Als Einnahmen werden die Einkommens- und Lebensverhältnisse des Klienten und dessen Ehe- bzw. Lebenspartner sowie das Pflegegeld herangezogen, als Ausgaben können Wohn- und Betriebskosten, Kosten für den Lebensunterhalt sowie Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden.
Gerne errechnen wir unverbindlich Ihren Selbstbehalt, die nötigen Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.